Bürgermeister von Bad Waltersdorf, Josef Hauptmann, behauptet, unsere LED Wall steht NICHT (!) im Ortsgebiet (Parkplatz vorm Fitnessstudio mitten im Ort von Sebersdorf 330)!

Immer noch versucht die Politik unsere LED Wall zu verhindern, weil wir von Juni 2021 bis April 2022 Corona Aufklärung auf der LED Wall betrieben haben (wir schalteten die selben Dinge die mittlerweile im Mainstream zu lesen sind). Nur ist das nicht mehr möglich, da es unser Baugrund auf unserem Grundstück im Ortsgebiet ist – und somit geht unsere LED Wall die BH schlichtweg nichts an. Die Politik versucht durch politische Verfolgung es uns so teuer und schwierig wie möglich zu machen – es ist jedoch jetzt schon klar, das die Behörden letztinstanzlich verlieren werden.

Falls dieser Fall für einige alternative Medien wie Wochenblick, AUF1 oder ServusTV interessant ist, wir stehen mit unserem Anwalt jederzeit für ein Interview zur Verfügung. Gegen den Bürgermeister werden wir zivilrechtlich vorgehen und Amtshaftungsklage erstellen, ebenso gegen alle beteiligten Richter.

Hier die Geschichte:

Auf gerichtliche Anfrage schickte der Bürgermeister von Bad Waltersdorf, Josef Hauptmann dem Gericht eine völlige Falschaussage, dass das Fitnessstudio in Sebersdorf 330 auf dessen Bauland (!) sich die LED Wall befindet, sich nicht im Ortsgebiet von Sebersdorf befindet. Er bekräftigte diese Behauptung mit einer Skizze die praktisch alles als Ortsgebiet ausweißt, nur das sich seit 2014 im Ortsgebiet von Sebersdorf befindliche Fitnessstudio bei Sebersdorf 330 und somit auch unsere LED Wall nicht, da die LED Wall ja auf dem Parkplatz dieses Fitnessstudios steht.

Rechtlicher Hintergrund: Eine LED Wall / Werbetafel IM Ortsgebiet AUF Bauland ist „ohne wenn und aber“ von der Behörde zu genehmigen. Dazu gibt es ein VFGH Urteil. Die BH Hartberg kämpft ja seit Juni 2021 politisch motiviert gegen unsere LED Wall an weil wir auf der LED Wall Corona Aufklärung betrieben hatten, mit Meldungen über die Gefährlichkeit der Impfung und die Sinnlosigkeit der Corona Maßnahmen die mittlerweile jedoch eh schon alle auch im Mainstream behandelt werden.

Unsere zahlreichen Anfragen an die Gemeinde Bad Waltersdorf die persönlich an den Bürgermeister Josef Hauptmann gerichtet sind wie er zu so einer Falschaussage kommt, noch dazu wo ein paar hundert Meter von unserer Werbetafel entfernt nur 20 Meter vom Kreisverkehr, laut seiner Skizze außerhalb vom Ortsgebiet (und laut Ortstafeln auch wirklich ausserhalb) eine Werbetafel vom Mitbewerb steht, werden bis heute komplett ignoriert. Handelt der Bürgermeister politisch im Auftrag der BH Hartberg? Diese Frage muss er sich gefallen lassen und nicht ohne Grund reagiert er nicht darauf.

Die Sache ist daher nach wie vor beim Landesgericht anhängig. Je nach Ausgang dieses Verfahrens werden wir jedoch ein Amtshaftungsverfahren gegen Bürgermeister Josef Hauptmann einleiten. Unser monatlicher Schaden beläuft sich auf 3.000 – 4.000 Euro und der Rechtsstreit zieht sich nun seit Juni 2021 den dann Herr Hauptmann bzw. gewisse Personen in der BH Hartberg persönlich zu verantworten haben (Behördenwillkür, politische Verfolgung -> Amtsmissbrauch).

Es gibt auch ein älteres Schreiben von der BH Hartberg indem sogar die Behörde selbst zugibt, das die LED Wall im Ortsgebiet steht (es ist auch eindeutig, die LED Wall ist nur durch passieren der Ortstafel beim Kreisverkehr zu erreichen und vor der LED Wall steht dann kein Ortsende Schild mehr).

Schreiben vom Bürgermeister inkl. Skizze die (praktisch) alles als Ortsgebiet ausweißt außer den Standort der LED Wall:

Schreiben meiner Anwältin:

Staatlich geprüfter und beeideter Sachverständiger bestätigt, das die LED Wall im Ortgebiet steht und er bestätigt auch die völlige Unbedenklichkeit in Bezug auf Blendung / Ablenkung Verkehr:

Hier ist noch ein Gutachten von 2016 von der Bank (Steiermärkische Liegenschaftsbewertung) als die Liegenschaft bewertet wurde. Der Sachverständige der Bank kam zum Ergebnis das sich die Liegenschaft im Ortsgebiet (Ortsteil Sebersdorf) und laut Flächenwidmungsplan auch im Gewerbegebiet befindet. Somit gibt es keinerlei Einschränkungen bei der Werbemöglichkeit.

Keine Antworten

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert